
Beim Einlaufen in die inneren Seegewässer und das Hoheitsmeer der Republik Kroatien ist der Kapitän des Schiffes verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächstgelegenen für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen, um die Grenzkontrolle durchzuführen und eine Vignette beim Hafenamt oder einer seiner Zweigstellen zu erhalten.
Die Vignette ist ein Dokument, das bestätigt, dass die Ankunft des Schiffes gemeldet wurde, dass die Bedingungen für die Schifffahrt in der Republik Kroatien erfüllt wurden und dass die Gebühren für die Sicherheit der Schifffahrt, den Leuchtturmdienst, die nautische Informationskarte sowie die Verwaltungsgebühr bezahlt wurden.
Die Vignette ist vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig. Eine Vignette ist erforderlich für alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge von 3 Metern oder mehr sowie für Wasserfahrzeuge unter 3 Metern Länge mit einer Gesamtmotorleistung von 5 kW oder mehr.
Wasserfahrzeuge, die ausschließlich mit Rudern betrieben werden, benötigen unabhängig von ihrer Länge keine Vignette.
Neuigkeiten
Beim Einlaufen in die inneren Seegewässer und das Hoheitsmeer der Republik Kroatien ist der Kapitän des Schiffes verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächstgelegenen für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen, um die Grenzkontrolle durchzuführen und eine Vignette beim Hafenamt oder einer seiner Zweigstellen zu erhalten.
Baotić Yachting – ABSOLUTE SOUTH GERMANY & AUSTRIA freut sich Sie auf das anstehende ABSOLUTE WEEKEND 2025 einladen zu dürfen.